Drucken

Bußgottesdienste

Dem zweiten Vatikanischen Konzil gelang es, neue Aspekte des Bußsakraments hervorzuheben. So betont es, dass nicht nur die Sündenvergebung durch Gott eine Rolle spielt, sondern auch eine soziale Komponente hinzukommt: Der Sünder wird wieder in die Gemeinde aufgenommen, die ihn ihrerseits durch Gebete auf seinem Weg begleiten kann. Diese gemeinsame Perspektive kommt in der Feier von Bußgottesdiensten zum Ausdruck. Die Gemeinden sollen solche Gottesdienste besonders in der Vorbereitung auf Ostern und Weihnachten feiern.

In einem Bußgottesdienst kann sich der Gläubige leichter mit der eigenen Schuld auseinandersetzen, indem er sich diesem schwierigen Thema öffnet – ein wichtiger erster Schritt zur Vergebung. Die Predigt kann hier Anstöße geben, das eigene Gewissen zu erforschen und zu schärfen.

Bußgottesdienste sollen die Einzelbeichte nicht ersetzen, sie können aber darauf vorbereiten und hinführen, denn der erste Schritt, die Auseinandersetzung mit der eigenen Schuld, ist im Mitfeiern bereits getan. Bußgottesdienst und Einzelbeichte sollen sich ergänzen und stehen so in einem inneren Zusammenhang. Mögliche Unklarheiten bezüglich des Unterschiedes zwischen Bußgottesdienst und Beichte, die sehr leicht aufkommen können, sollen von vornherein vermieden werden. (Janine Kreber, Trier)

Bußgottesdienste

Merchweiler

Dienstag, 16. Dez. 18:30 Uhr Keine Eucharistiefeier

Wemmetsweiler

Donnerstag, 18. Dez. 18:30 Uhr Keine Eucharistiefeier
Sonntag, 21. Dez. 18:30 Uhr in der Abendmesse

Beichtgelegenheiten

Merchweiler

Dienstag, 16. Dez. 19:30 bis 20:00 Uhr

Wemmetsweiler

Donnerstag, 18. Dez. 19:30 bis 20:00 Uhr
Montag, 22. Dez. 18:30 bis 19:30 Uhr