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Wenn ein Mensch gestorben ist ...

Niemand soll in unserer Pfarreiengemeinschaft anonym sterben. Niemand soll nach seinem Tod der Vergessenheit anheim fallen. Damit das gelingt, legen wir Wert auf eine angemessene Trauerkultur:

In der Regel unterrichtet das betreffende Bestattungsunternehmen unser Pfarrbüro über einen Todesfall. Die Verstorbenen werden per Aushang bekannt gegeben und die Totenglocke geläutet.

Das Bestattungsunternehmen terminiert die Trauerfeier mit dem Friedhofsamt und meldet den Termin an den zuständigen Seelsorger, die zuständige Seelsorgerin in den Pfarreiengemeinschaften im Dekanat Illingen. Diese vereinbaren mit den Hinterbliebenen ein Trauergespräch, bei dem auch über den Trauergottesdienst gesprochen wird.

Am Abend vor der Bestattung findet nach katholischer Tradition ein Totengebet in der Kirche statt, dass von Ehrenamtlichen aus unserer Pfarreiengemeinschaft gestaltet wird. Material dazu liegt in den Kirchen aus. Das Totengebet ist ein wichtiges Zeichen für den gemeinsamen Beistand und ein Zeichen christlicher Hoffnung im Zusammenhang von Tod und Sterben. Es soll den Verstorbenen Gott anempfehlen. Das Totengebet geht auf das Urchristentum zurück. Traditionell betet man Bußpsalmen, deren wichtigster und bekanntester der Psalm 130, das „De profundis“, ist. Eine große Bedeutung hat auch die Litanei für die Verstorbenen.

Natürlich ist es wünschenswert das Angehörige, Freunde und Nachbarn an dem Totengebet teilnehmen. Dennoch wird das Totengebet in unserer Pfarreiengemeinschaft künftig wieder unabhängig von dem Wunsch der Angehörigen gebetet und als Dienst der Gemeinde für den Verstorbenen für jeden angesehen.

Von Anfang an haben die Christen geglaubt und gelebt, dass die Gemeinschaft der Gläubigen in der Kirche nicht nur die Lebenden, sondern auch die Verstorbenen umfasst. So gibt es keinen Gottesdienst, in dem nicht wenigstens allgemein aller Lebenden und Verstorbenen gedacht wird.

Ein Sterbeamt ist, wenn gewünscht, freitags abends um 18.30 Uhr. Sollte in der Woche die Messe freitags nicht am betreffenden Ort stattfinden, besteht die Möglichkeit auf den darauffolgenden Freitag auszuweichen. Sonntags ist kein Sterbeamt. Ein Sterbeamt heißt, dass wie beim 30er Amt oder einer Messintention der Name des Verstorbenen vorgelesen wird. Die Texte und Lesungen orientieren sich an der Tagesliturgie.

Zum „30er Amt” nach einem Todesfall bzw. einer Bestattung und zum „Jahrgedächtnis” werden die Namen der Verstorbenen im Pfarrbrief abgedruckt, sofern die Angehörigen dies mit dem Bestattungsunternehmen entsprechend regeln.

Am Allerheiligenfest hat das Totengedächtnis einen besonderen Platz bei der Andacht zur Gräbersegnung: Alle Verstorbenen des vergangenen Jahres werden namentlich genannt, und es wird für sie eine Kerze entzündet. Danach werden alle Gräber und die dort Versammelten mit Weihwasser gesegnet. Das Weihwasser erinnert an die Taufe, in der die Auferstehungshoffnung der Christen ihren Ursprung hat.

Gez. Melanie Viehl